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Fragen und Antworten Wohnungsnutzung + Downloads

Fragen und Antworten Wohnungsnutzung

Unser ca. 5000 Wohnungen befinden sich in Halle-Neustadt, in den Wohngebieten Südstadt, Rosengarten, südliche Innenstadt, Paulusviertel, Innenstadt und Trotha der Stadt Halle. Gleichfalls verfügen wir über Wohnungen in Merseburg-Nord.

Wie bei allen anderen Vermietern gilt auch bei uns das soziale Wohnungsmietrecht. Daher dürfen auch wir nur im Ausnahmefall und mit einer entsprechenden Begründung die Kündigungsmöglichkeit für eine gewisse Zeit ausschließen. Wir machen dann von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenn wir auf Wunsch unseres Mitgliedes die Wohnung mit einem sehr hohen Aufwand und sehr individuell herrichten.

Natürlich können Sie es sich in Ihrer Wohnung so richtig gemütlich machen. Dennoch sind die Vereinbarungen aus dem Nutzungs- bzw. Mietvertrag einzuhalten.

Außerdem sollten Sie berücksichtigen, dass alle Veränderungen, die Sie in Ihrer Wohnung vornehmen prinzipiell spätestens bei Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden müssen.

Wir empfehlen unseren Mietern die beiden folgenden Versicherungen abzuschließen:

  1. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
  2. Die Hausratversicherung versichert alle Gegenstände in Ihrer Wohnung, die Ihnen am Herzen liegen. Zum Beispiel im Fall von Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm, Hagel und Einbruch.

Wenn Sie bauliche Veränderungen vornehmen wollen, muss die Genossenschaft diesen zwingend zustimmen. Bitte verwenden Sie folgenden Antrag.

Tatsächlich ist dies ein sehr komplexes Thema.

Generell stellt die Installation einer derartigen Anlage eine bauliche Veränderung der Mietsache dar, welche eine Zustimmung durch den Vermieter bedarf. Dies begründet sich in der Tatsache, dass Substanzeingriffe in das Eigentum vorgenommen werden. Diese ergeben sich nicht ausschließlich aus der Tatsache, dass der aus der Solaranlage gewonnene Strom gegebenenfalls über neue Leitungen in das vorhandene Stromnetz eingespeist wird, sondern auch aus Themen der Befestigung, Durchdringung von Außenbauteilen und rechtlichen Aspekten wie der Beeinträchtigung des Wohnumfeldes (Blendung, Ansicht) und Haftungsfragen.

Als Entscheidungsgrundlage sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Zustimmung des Netzbetreibers (bei Einspeisung). Die Inbetriebsetzung einer Photovoltaikanlage ist ohne Zustimmung des Netzbetreibers nicht zulässig, da dieser die Konformität der Photovoltaikanlage mit den Anforderungen des Netzes überprüfen muss.
  2. Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung zur Absicherung eventueller Risiken. Hierbei verweisen wir auf drei wesentliche Punkte:
    • Sach- oder Personenschäden infolge von Unwetter oder Sturm
    • Brandschäden infolge Installations- oder Produktfehler
    • Schäden aufgrund von Blitz und Überspannung
  3. Produktdatenblatt
  4. Erklärung zur uneingeschränkten Haftung bei einem Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn, welche beispielsweise aufgrund durch Blendwirkung eintreten könnte.
  5. Angebot des Fachunternehmens mit Angaben zu:
    • Verlegung des Stromkabels vom Balkon in die Wohnung
    • Maßnahmen gegen Unfälle durch elektrischen Strom bei Arbeiten an der elektrischen Anlage in der Wohnung bei einem vermeintlichen Abschalten durch Trennung der Sicherung (Rückeinspeisung in die Unterverteilung)
    • Bewertung der Eignung der vorhandenen Kabel der Wohnungsinstallation zur Einspeisung

Nach Vorlage obiger Unterlagen kann der Antrag bearbeitet werden.

Zu Ihrer und zur Sicherheit aller Hausbewohner dürfen im Keller keine brennbaren Flüssigkeiten oder Gase, sowie giftiges Gefahrengut gelagert werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 568 fest, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss.
Wichtig ist, dass Telefax, Telegramm, E-Mail, SMS oder dergleichen nicht der gesetzlichen Formvorschrift des BGB genügen. Auch darf die Unterschrift nicht vergessen werden, da nur dies die gesetzlich geforderte Schriftform darstellt.

Haustiere sind generell genehmigungspflichtig, ausgenommen davon sind Kleintiere wie Fische, Hamster, Ziervögel. Wir bitten Sie dennoch bei der Überlegung der Anschaffung eines Haustieres an erster Stelle an das Wohl des Tieres zu denken.  Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Entscheidung einer Antragsstellung. Ein Merkblatt zur Tierhaltung und der Antrag ist hier hinterlegt. 

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