Organe unserer Genossenschaft
Das Genossenschaftsgesetz gibt die Organe und damit auch Struktur unserer Genossenschaft vor. Auf dem vertrauensvollen Zusammenwirken von Mitgliedervertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand basiert die Geschäftspolitik und Entwicklung unserer Genossenschaft.

Die Mitgliedervertreterversammlung
Ich bin gerne Mitgliedervertreter.
Ich nehme das Amt sehr ernst.
Die Mitgliedervertreterversammlung
Die Mitgliedervertreterversammlung als höchstes Organ entscheidet über die grundlegenden Fragen der Genossenschaft (§ 35 der Satzung). Dazu gehören insbesondere die Beschlüsse über die jährlichen wirtschaftlichen Ergebnisse, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates oder auch Änderungen der Satzung.
Die Mitgliedervertreterversammlung muss jährlich bis spätestens 30. Juni vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder durch den Vorstand einberufen werden. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates haben in dieser Versammlung kein Stimmrecht.
Die Satzung regelt im Detail die weiteren Verfahrensfragen. Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand legen in der Mitgliedervertreterversammlung Rechenschaft über die geleistete Arbeit ab.

Der Aufsichtsrat
Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehört es, die Geschäftsführung des Vorstandes zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Auch die Vorstandsmitglieder zu bestellen sowie die grundlegenden unternehmerischen Planungen und Entscheidungen zu genehmigen sind wesentliche Aufgaben des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat bildet dauerhaft oder zeitweilig thematische Ausschüsse. Aktuell existieren der Ausschuss für Bau und Werterhaltung und der Finanzausschuss. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß der Satzung für fünf Jahre gewählt und müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Die Einzelheiten zur Wahl sind in einer Wahlordnung durch die Mitgliedervertreterversammlung festgelegt worden.

Der Aufsichtsrat der BWG: v. l. Thomas Webel, Ingeburg Schmidt, Jan Röder (Vorsitzender), Ina Olm, Anita Steinhart (stellv. Vorsitzende), Steffen Lang, Ronald Meißner
Der Vorstand
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von längstens fünf Jahren bestellt und führt die Genossenschaft als Wirtschaftsunternehmen. Er besteht nach der Satzung der BWG aus mindestens zwei Personen, die Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Genossenschaft und vertritt diese gemeinschaftlich bei allen Rechtsgeschäften.
Bei der Arbeit hat der Vorstand die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen. Gegenüber der Mitgliedervertreterversammlung und dem Aufsichtsrat hat der Vorstand Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen.
Kontakt
Lutz Haake – Sprecher des Vorstandes
T: (0345) 6 93 03 41
F: (0345) 6 93 03 06
haake(at)hallebwg.de
Ekkehard Weiß – Vorstand
T: (0345) 6 93 03 01
F: (0345) 6 93 03 06
weiss(at)hallebwg.de

Der Vorstand der BWG: Ekkehard Weiß, Lutz Haake (v. l.)
