Wie steht es mit weiteren Geschäftsanteilen? |
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Wenn ein Mitglied eine Wohnung der Genossenschaft mietet, so richtet sich die Anzahl der zu zeichnenden Geschäftsanteile nach den in der jeweils gültigen Satzung bestimmten Kriterien. Die Größe der Wohnung ist zum Beispiel einer der Hauptfaktoren zur Festlegung der Geschäftsanteile, aber auch andere Kriterien gehen dazu in die Satzung ein. Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation kann die Zahlung von Geschäftsanteilen unter bestimmten Umständen auch in Raten erfolgen. Die Geschäftsanteile sind als persönliche Kapitalbeteilung Ausdruck der Miteigentümerschaft am Unternehmen BWG. Sie bilden das gemeinsame Eigenkapital, das eine wichtige Grundlage zur Modernisierung, Instandsetzung und Instandhaltung der Wohnungen und Gebäude ist, aber auch für Neubau und Dienstleistungen eingesetzt werden kann. Sollte ein Mitglied seine bei der Genossenschaft gemietete Wohnung verlassen, so können die Mitgliedschaftsanteile unter Einhaltung der in der Satzung bestimmten Fristen gekündigt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, mit mindestens einem Anteil weiter Mitglied zu bleiben.
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