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Wie wird man Genossenschaftsmitglied?

Mit einer eigenhändig unterzeichneten Beitrittserklärung gemäß den Erfordernissen der Satzung ist der wichtigste Schritt zur Begründung der eigenen Mitgliedschaft gemacht. Im Interesse Aller hat der Vorstand die Entscheidung über die Zulassung des Beitrittes zu treffen.
Bei der Aufnahme muss mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 155,- € gezahlt werden. Danach hat der Bewerber aller Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, selbst dann, wenn er keine genossenschaftliche Wohnung gemietet hat.