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bwg-mitgliedschaft

 

Grundsätze der Mitgliedschaft

Mitglieder sind Eigentümer der Genossenschaft und "Mieter im eigenen Haus".
Die genossenschaftliche Arbeit nach dem Genossenschaftsgesetz, das in Deutschland erstmalig am 01. Mai 1889 in Kraft trat und heute in der Fassung vom Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3414) vorliegt, wird bestimmt durch drei Grundprinzipien:

"Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung"

Davon abgeleitet bedeutet das Wohnen in der BWG seit Ihrer Gründung ein gemeinschaftliches Miteinander der Menschen. Die Mitglieder bilden mit den erbrachten Geschäftsanteilen einen wichtigen Baustein für das wirtschaftliche Fundament unserer BWG. Durch satzungsmäßig geregelte Mitbestimmungsgarantie können die Mitglieder die Weiterentwicklung unserer Genossenschaft gestalten.
Nicht nur als gewählter Mitgliedervertreter kann man sich einsetzen. Sei es in der eigenen Nachbarschaft oder im Umfeld, jedes Engagement fördert das Wohlbefinden aller. Hierbei geht es hauptsächlich um gegenseitiges Interesse und Helfen untereinander.

Ein harmonisches Miteinander der Mitglieder und Mieter bedeutet angenehmes und erholsames Wohnen in den "eigenen vier Wänden".

 

Wie wird man Genossenschaftsmitglied?

Mit einer eigenhändig unterzeichneten Beitrittserklärung gemäß den Erfordernissen der Satzung ist der wichtigste Schritt zur Begründung der eigenen Mitgliedschaft gemacht. Im Interesse Aller hat der Vorstand die Entscheidung über die Zulassung des Beitrittes zu treffen.
Bei der Aufnahme muss mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 155,- € gezahlt werden. Danach hat der Bewerber aller Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, selbst dann, wenn er keine genossenschaftliche Wohnung gemietet hat.
 

Wie steht es mit weiteren Geschäftsanteilen?

Wenn ein Mitglied eine Wohnung der Genossenschaft mietet, so richtet sich die Anzahl der zu zeichnenden Geschäftsanteile nach den in der jeweils gültigen Satzung bestimmten Kriterien. Die Größe der Wohnung ist zum Beispiel einer der Hauptfaktoren zur Festlegung der Geschäftsanteile, aber auch andere Kriterien gehen dazu in die Satzung ein.
Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation kann die Zahlung von Geschäftsanteilen unter bestimmten Umständen auch in Raten erfolgen.
Die Geschäftsanteile sind als persönliche Kapitalbeteilung Ausdruck der Miteigentümerschaft am Unternehmen BWG. Sie bilden das gemeinsame Eigenkapital, das eine wichtige Grundlage zur Modernisierung, Instandsetzung und Instandhaltung der Wohnungen und Gebäude ist, aber auch für Neubau und Dienstleistungen eingesetzt werden kann.
Sollte ein Mitglied seine bei der Genossenschaft gemietete Wohnung verlassen, so können die Mitgliedschaftsanteile unter Einhaltung der in der Satzung bestimmten Fristen gekündigt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, mit mindestens einem Anteil weiter Mitglied zu bleiben.