Grundsätze der Mitgliedschaft |
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Mitglieder sind Eigentümer der Genossenschaft und "Mieter im eigenen Haus". Die genossenschaftliche Arbeit nach dem Genossenschaftsgesetz, das in Deutschland erstmalig am 01. Mai 1889 in Kraft trat und heute in der Fassung vom Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3414) vorliegt, wird bestimmt durch drei Grundprinzipien: "Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung" Davon abgeleitet bedeutet das Wohnen in der BWG seit Ihrer Gründung ein gemeinschaftliches Miteinander der Menschen. Die Mitglieder bilden mit den erbrachten Geschäftsanteilen einen wichtigen Baustein für das wirtschaftliche Fundament unserer BWG. Durch satzungsmäßig geregelte Mitbestimmungsgarantie können die Mitglieder die Weiterentwicklung unserer Genossenschaft gestalten. Ein harmonisches Miteinander der Mitglieder und Mieter bedeutet angenehmes und erholsames Wohnen in den "eigenen vier Wänden".
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