Sorgfaltspflicht |
Bei der Arbeit hat der Vorstand die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen und haftet im Rahmen von Gesetzen und Regelungen für die Folgen von Schäden, die der Genossenschaft durch Pflichtverletzung entstehen, es sei denn, dass diese Handlungen auf Beschlüssen der Mitgliedervertreterversammlung beruhen.
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