Der hauptamtliche Vorstand wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von 5 Jahren und der nebenamtliche Vorstand für die Dauer von 2 Jahren bestellt und führt die Genossenschaft als Wirtschaftsunternehmen. Er besteht nach der Satzung der BWG aus mindestens 2 Personen, die Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Genossenschaft und vertritt diese gemeinschaftlich oder zusammen mit Prokuristen bei Rechtsgeschäften im Sinne des Handelsrechts und des Genossenschaftsgesetzes.
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