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Die Mitgliedervertreterversammlung - das höchstes Organ

Die Mitgliedervertreterversammlung als höchstes Organ entscheidet über die grundlegenden Fragen der Genossenschaft. Dazu gehören Änderungen der Satzung oder die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, aber auch Fragen der Erweiterung oder Auflösung der Genossenschaft.
Die Mitgliedervertreterversammlung muss jährlich bis spätestens 30. Juni vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder durch den Vorstand einberufen werden. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates haben in dieser Versammlung kein Stimmrecht.
Die Satzung regelt im Detail die weiteren Verfahrensfragen. Sowohl Aufsichtrat als auch Vorstand legen in der Mitgliedervertreterversammlung Rechenschaft über die geleistete Arbeit ab.