Die Mitgliedervertreter der BWG Halle-Merseburg
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Nach dem Genossenschaftsgesetz kann bei Genossenschaften mit mehr als 1500 Mitgliedern als höchstes Organ anstelle einer Generalversammlung die Mitgliedervertreterversammlung fungieren. Von der Möglichkeit haben wir Gebrauch gemacht. In unserer Satzung wird bestimmt, dass Vertreter gewählt werden. Dies geschieht für jeweils 5 Jahre nach einem Schlüssel in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der Mitglieder. Die Anzahl beträgt mindestens 50 Vertreter. Gegenwärtig sind in unserer Genossenschaft 52 Mitgliedervertreter gewählt. Bei Ausfall eines Mitgliedervertreters tritt ein ebenfalls gewählter Ersatzvertreter an seine Stelle. Die Namensliste der Vertreter ist allen Mitgliedern einsehbar zu machen.
Die Liste der Mitgliedervertreter der BWG Halle-Merseburg e.V. können Sie hier direkt downloaden oder online lesen.
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