Die Mitgliedervertreter der BWG Halle-Merseburg
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Nach dem Genossenschaftsgesetz kann bei Genossenschaften mit mehr als 1500 Mitgliedern als höchstes Organ anstelle einer Generalversammlung die Mitgliedervertreterversammlung fungieren. Von der Möglichkeit haben wir Gebrauch gemacht. In unserer Satzung wird bestimmt, dass Vertreter gewählt werden. Dies geschieht für jeweils 5 Jahre nach einem Schlüssel in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der Mitglieder. Die Anzahl beträgt mindestens 50 Vertreter. Gegenwärtig sind in unserer Genossenschaft 53 Mitgliedervertreter gewählt. Bei Ausfall eines Mitgliedervertreters tritt ein ebenfalls gewählter Ersatzvertreter an seine Stelle. Die Namensliste der Vertreter ist allen Mitgliedern einsehbar zu machen.
Die Liste der Mitgliedervertreter der BWG Halle-Merseburg e.V. können Sie hier direkt downloaden oder online lesen.
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Die Mitgliedervertreterversammlung - das höchstes Organ
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Die Mitgliedervertreterversammlung als höchstes Organ entscheidet über die grundlegenden Fragen der Genossenschaft. Dazu gehören Änderungen der Satzung oder die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, aber auch Fragen der Erweiterung oder Auflösung der Genossenschaft. Die Mitgliedervertreterversammlung muss jährlich bis spätestens 30. Juni vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder durch den Vorstand einberufen werden. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates haben in dieser Versammlung kein Stimmrecht. Die Satzung regelt im Detail die weiteren Verfahrensfragen. Sowohl Aufsichtrat als auch Vorstand legen in der Mitgliedervertreterversammlung Rechenschaft über die geleistete Arbeit ab. |
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