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Wahl des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß der Satzung für drei Jahre gewählt. Die Einzelheiten zur Wahl sind in einer Wahlordnung durch die Mitgliedervertreterversammlung festgelegt worden.
Bei Ausscheiden von Mitgliedern des Aufsichtsrates ist ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen, welches bis zum Ende der Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitgliedes die Arbeit weiterführt. Eine mehrfache Wiederwahl ist bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich.