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Aufsichtsrat_2012

 

Die Aufsichtsratmitglieder der BWG

Hermann-Detlef Kohrs (Vorsitzender)
Ingeburg Schmidt (stellv. Vorsitzende)
Jens Bühligen
Peter Kassik
Jana Kirsch
Steffen Lang
Anita Steinhart

 

Wahl des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß der Satzung für drei Jahre gewählt. Die Einzelheiten zur Wahl sind in einer Wahlordnung durch die Mitgliedervertreterversammlung festgelegt worden.
Bei Ausscheiden von Mitgliedern des Aufsichtsrates ist ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen, welches bis zum Ende der Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitgliedes die Arbeit weiterführt. Eine mehrfache Wiederwahl ist bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich.
 

Die Aufgaben unseres Aufsichtsrates

Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Förderung, Beratung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Auch die Bestellung des Vorstandes sowie die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Planungen und Entscheidungen sind wesentliche Aufgaben des Aufsichtsrates.
 

Welche Ausschüsse wurden gebildet

Zur Erzielung einer hohen Effizienz bildet der Aufsichtsrat dauerhaft oder zeitweilig thematische Ausschüsse. Aktuell existieren der Ausschuss für Bau und Werterhaltung und der Finanzausschuss. Weitere Ausschüsse werden bei Bedarf zeitweilig gebildet.
Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat und Vorsitzender.

Die Mindestanzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist mit 6 Personen festgelegt. Zur Zeit besteht der Aufsichtsrat aus 7 Personen.